Markenrecht in der Kurzzeitvermietung: Name, Klassen, Schutz

Du nennst deine Vermietung „Allgäu Homes“. Klingt gut. Bis jemand merkt, dass „Allgäu Home“ seit 2012 als Unternehmenskennzeichen existiert – andere Branche, aber nah dran. Plötzlich geht’s um Verwechslungsgefahr, Widerspruch, vielleicht um 50.000 € Streitwert oder mehr. Das ist kein Spaß und kann dich teuer zu stehen kommen. 

Das Mittel dagegen: Markenrecht – sauber, früh, strategisch.

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Was Markenrecht im FEWO-Alltag wirklich schützt – und was nicht

Kernidee: Markenrecht ist ein Ausschließlichkeitsrecht: Du kannst anderen untersagen, identische oder verwechselbar ähnliche Zeichen für gleiche/ähnliche Dienstleistungen zu nutzen. 

Schutz entsteht primär durch Eintragung beim DPMA (Deutschland) bzw. als Unionsmarke beim EUIPO. Neben eingetragenen Marken existiert Schutz über Unternehmenskennzeichen (Benutzungsaufnahme), aber räumlich begrenzt – oft nur lokal/regional. Siehe auch: Deutsches Patent- und Markenamt

Markenrecht kurz & knackig

  • Ausschließlichkeitsrecht: Eine eingetragene Marke erlaubt dir, andere von der Nutzung verwechselbar ähnlicher Zeichen für identische/ähnliche Dienstleistungen auszuschließen.
  • Windhundprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“): Früh anmelden, sonst kann ein späterer Dritter dich aus deinem eigenen Namen drängen.
  • Ziel: Herkunftssignal + Qualitätsversprechen + Investitionsschutz für deinen Namen/dein Logo.

 

Quellenbox: Fachanwaltskanzlei für Markenrecht – Markenrecht in der Kurzzeitvermietung (Meyen). 

Unternehmenskennzeichen vs. eingetragene Marke

Dein Unternehmensname und Etablissementsbezeichnungen (z. B. „Wiesengeflüster“) genießen Schutz ab Nutzung – aber nur in der tatsächlichen Reichweite (lokal/regionale Grenzen). Für bundesweiten/ EU-weiten Schutz brauchst du die Eintragung. Deutsches Patent- und Markenamt

Etablissementsbezeichnung („Platzgeschäft“) verstehen:

Der Name deines Objekts oder Betriebs (z. B. „FeWo Schwarzer Adler“) erlangt lokalen Schutz bereits durch Benutzung: Schild, Webauftritt, Visitenkarten. 

Aber: Die Reichweite bleibt lokal/regional – bundesweite Expansion oder Plattform-Branding ist ohne Eintragung als Marke riskant. In Konflikten kann dieses ältere lokale Recht einer jüngeren, später eingetragenen Marke vor Ort entgegengehalten werden – schützt dich aber nicht bundesweit

Die 7-Schritte-Checkliste zum Thema Markenrecht für Kurzzeitvermietung

  1. Markenkonzept festziehen: einzigartiger Name (keine reine Beschreibung), optional Logo.
  2. Risiko-Schnellcheck: Ist dein Wunschname anpreisend/beschreibend („Seeblick“, „Traumferien“)? → Geringe Unterscheidungskraft, Wortmarke scheitert oft.
    Plan B: Wort-Bild-Marke mit prägnantem Logo, Markenkern ohne beschreibende Zusätze halten.
  3. Recherche: Neben DPMA/EUIPO auch lokale Platzgeschäfte (Etablissementsbezeichnungen) bedenken – sie genießen älteren lokalen Schutz.
  4. Nizza-Klassen definieren (bei FEWO fast immer 43 + 35; oft 36; optional 37). Siehe auch: Deutsches Patent- und Markenamt, WIPO 
  5. Eintragung starten: DPMA (DE) oder EUIPO (EU). Online anmelden, Gebühren beachten.
  6. 5-Jahres-Plan: Marke benutzen, sonst droht Löschung wegen Nichtbenutzung (Benutzungsschonfrist). Siehe auch: IHK München 
  7. Monitoring & Abwehr: Neue ähnliche Eintragungen prüfen (Widerspruch) und klare No-Go-Nutzungen abmahnen lassen.

Relevante Nizza-Klassen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser: Was fast immer Sinn ergibt

Klasse 43 – Beherbergung: „Dienstleistungen zur Verpflegung und Bereitstellung vorübergehender Unterkunft“ – Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen. Baseline für Vermieter:innen. 

Klasse 35 – Werbung/Vermittlung: Marketing-, Vermittlungs- und Geschäftsführungsleistungen – relevant, wenn du für Dritte vermarktest/koordinierst (Agentur/Co-Hosting). 

Klasse 36 – Immobilien: Vermietung von Immobilien, Hausverwaltung, Maklerdienste – nützlich, wenn du Richtung Real-Estate-Services erweiterst. 

Klasse 37 – Reinigung/Housekeeping: Innen-/Außenreinigung von Gebäuden, Wäsche/Turnover-Cleaning – falls du Reinigungs-/Hausmeisterdienste für Dritte anbietest. 

Merksatz: In DE sind bis zu drei Klassen in der Grundgebühr enthalten (online Anmeldung günstiger). EU-weit startest du pro Klasse – strategisch planen. 

DPMA vs. EUIPO – was passt zu dir als Gastgeber:in?

Kriterium

DPMA (Deutschland)

EUIPO (Unionsmarke)

Schutzgebiet

Deutschland

27 EU-Staaten

Online-Gebühr (Basis)

ca. 290 € inkl. bis zu 3 Klassen

850 € für 1 Klasse

Weitere Klassen

ab 4. Klasse +100 €

2. Klasse +50 €, ab 3. +150 €

Vorteile

günstig, fokussiert, weniger Kollisionen

EU-weit, ein Verfahren, starke Reichweite

Risiko

späterer EU-Rollout nötig

mehr potenzielle Kollisionsquellen

Quellen: DPMA Gebühren & EUIPO Fees (regelmäßig prüfen).

Häufige Stolpersteine im Markenrecht – und wie du sie als Vermieter:in elegant umgehst

  • Zu beschreibend („Allgäu Ferienwohnungen“, „Seeblick Loft“): geringer/kein Eintragungserfolg als Wortmarke. Lösung: Kunstwort oder Wort-Bild-Marke mit eigenständigem Logo.
  • Verwechslungsgefahr: ähnliches Zeichen + gleiche/ähnliche Dienstleistungen → Widerspruch/Abmahnung.
  • Falsche Klassen: Schutzlücken bei späteren Angeboten (z. B. Reinigung, Hausverwaltung). Besser: vorausschauen und 2–3 Jahre Roadmap abbilden.
  • Nichtbenutzung: Nach 5 Jahren angreifbar → Marke aktiv verwenden (Website, Buchungsportale, Rechnungen etc.).

Abmahnung & Kosten

Markenverletzungen vermeiden – was droht, wenn’s knallt?

  • Trigger: identische/ähnliche Namen/Logos in gleichen/ähnlichen Dienstleistungen; „dranhängen“ an bekannte Brands.
  • Konsequenzen: Abmahnung, Unterlassung, einstweilige Verfügung – und Kosten schnell im Bereich 5.000 – 20.000 €+ (Streitwerte im Markenrecht sind hoch).
  • Praxis-Tipp: Nennung fremder Marken nur beschreibend und ohne Logos/„Gütesiegel“-Inszenierung (kein „Booking-Loft“, kein „Disney-Zimmer“). 

Fototapete & Co.: Was du auf Bildern zeigen darfst (BGH-Update)

Gute Nachrichten für Vermieter:innen: Der BGH hat am 11.09.2024 entschieden, dass das Zeigen von Fototapeten auf Bildern/Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt – es liege eine konkludente Einwilligung nahe, weil die Tapete typischerweise in Räumen gezeigt wird, die fotografiert und online präsentiert werden.

Siehe auch: Bundesgerichtshof, LTO

Praxisbeispiele für Markenschutz bei Ferienimmobilien

„Harzträume“ (Ferienwohnungen im Harz)

  • Problem: Regionalbezeichnung („Harz“) + romantisierende Floskel („Träume“) → schwache Unterscheidungskraft als reine Wortmarke.
  • Lösung: Wort-Bild-Marke mit stilisiertem Logo (Bergsilhouette, Farbverlauf). Starker Markenkern über das Bild, nicht den Namen.
  • Tipp: Unternehmenskennzeichen lokal durchsetzbar, für bundesweiten Schutz aber besser auf Fantasieelement setzen.

 

„Seebrise Apartments“ (Ostsee)

  • Problem: Rein beschreibend → Wind + Lage am See/Meer. Klassisches absolutes Schutzhindernis.
  • Lösung: Neues Kunstwort bilden (z. B. „Brisano“, „Seeva“), alternativ Fantasie-Suffix anfügen („Seebriseo“). Als reine Wortmarke praktisch nicht eintragbar.
  • Tipp: Beschreibende Namen können lokal funktionieren (Etablissementsbezeichnung), sind aber kaum verteidigbar.

 

„Fjella Homes“ (Skandinavien-inspirierte FEWOs im Schwarzwald)

  • Stark: „Fjella“ ist ein Kunstwort, abgeleitet von norw. „Fjell“, in DACH wenig gebräuchlich → hohe Unterscheidungskraft.
  • Strategie: Wortmarke auf „Fjella“ allein sichern, Zusätze wie „Homes“, „Apartments“ im Logo nur optisch führen.
  • Bonus: EU-weit eintragbar (keine beschreibende Bedeutung im Spanischen, Französischen etc.).

Tools, Ressourcen & seriöse Anlaufstellen

  • DPMA – Markenschutz & Gebühren (offizielle Infos + Online-Anmeldung).
  • EUIPO – Fees & Guidelines (für Unionsmarken, Klassifizierungshilfen). 
  • Nizza-Klassifikation (Klassen 35/36/37/43 – Erläuterungen, Beispiele).

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Jacek Poplawski, M.Sc.

Jacek ist ein ehemaliger Booking.com Account Manager (New partnerships) und Gründer von Fewolino. Er ist auf Online-Marketing im Kontext der Kurzzeitvermietung, Business Development und SEO spezialisiert.

Seit 2019 helfen Agnes & Jacek FEWO-Vermietern, online mehr Sichtbarkeit zu erzielen, eine starke Marke aufzubauen und sich unabhängiger von großen Buchungsportalen zu positionieren.

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Hast du noch Fragen?

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FAQ – Markenschutz für Gastgeber von Ferienwohnungen und Ferienhäusern

Reicht ein Unternehmenskennzeichen ohne Eintragung?

Für lokale Reichweite oft ja – aber bundes-/EU-weit fehlt dir Durchschlagskraft. Eintragung schafft klaren, breiten Schutz. Deutsches Patent- und Markenamt

Welche Klassen sind für Vermieter:innen am wichtigsten?

Meist 43 (Beherbergung) + 35 (Werbung/Vermittlung). Ergänzend je nach Angebot 36 (Immobilien/Verwaltung) und 37 (Reinigung/Housekeeping). WIPO + Deutsches Patent- und Markenamt

Was kostet die Anmeldung?

DE (DPMA): online derzeit ≈ 290 € inkl. bis zu 3 Klassen; EUIPO: 850 € für 1 Klasse (+50 € für die 2., +150 € ab der 3.). Stand prüfen – Gebühren können sich ändern. Deutsches Patent- und Markenamt, EUIPO

Ich nutze eine Fototapete im Apartment – darf ich das Zimmerbild online zeigen?

Nach BGH (11.09.2024): Ja, keine Urheberrechtsverletzung durch die Abbildung der Fototapete. Bundesgerichtshof

EU oder Deutschland – womit starten?

DE ist günstiger und fokussiert. EU lohnt, wenn du europaweit einzigartig auftreten willst oder Grenzlage/Expansion planst. Bedenke: Mehr Länder = mehr Kollisionsrisiko. EUIPO

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