Haftung in der Kurzzeitvermietung: Die häufigsten Risiken und wie du dich davor schützt

Experteninterview mit Said Shurafa, Gründer und Geschäftsführer von Vairsicherung

Said Shurafa
(Vairsicherung.com)

Said Shurafa ist Gründer von Vairsicherung, dem ersten spezialisierten Versicherungsmakler für Kurzzeitvermietung in Deutschland. Als ehemaliger Gastgeber entwickelt er passgenaue Versicherungskonzepte für Ferienimmobilien und schließt typische Haftungs- und Plattformrisiken rechtssicher.

Ein exklusives Interview mit Jacek Poplawski (exBooking) von Fewolino und Said Shurafa von Vairsicherung.com

Manche Begegnungen auf Events wie der SuperStay.LIVE 2024/25 in Augsburg bleiben einfach hängen. Umso mehr freut es mich, dass wir einen Branchenexperten für eine Stunde gewinnen konnten: In diesem exklusiven schriftlichen Interview teilt Said seine wertvolle Zeit und glasklare Best Practices mit dir und mir.

Was dich erwartet:

Egal ob du gerade erst startest oder bereits 1 bis 25 Einheiten managst – wir räumen mit dem Thema auf, das viele gerne verdrängen: Haftungs- und Versicherungsthemen in der Kurzzeitvermietung.

Keine graue Theorie, sondern handfestes Wissen für Gastgeber und Vermieter, die ihre Vermietung auf ein sicheres Fundament stellen wollen. Viel Spaß beim Lesen!

Was steckt hinter Vairsicherung.com?

Jacek: Hallo Said, vielen Dank, dass du dir die Zeit für dieses Interview nimmst. Wir haben uns 2024/2025 auf der SuperStay Live Fachmesse für Kurzzeitvermietung kennengelernt. Dort war euer Messestand zwei Stände neben uns, und wir sind ins Gespräch gekommen. Schön, dass du da bist.

Said: Hallo Jacek, vielen lieben Dank für die Einladung. Ich freue mich sehr, hier zu sein und eure Leserinnen und Leser über dieses wichtige Thema aufzuklären.

Jacek: Bevor wir mit den Fragen starten: Stell dich unseren Lesern bitte kurz vor. Wer bist du und was genau machst du?

Said: Mein Name ist Said Shurafa, ich bin Gründer und Geschäftsführer von Vairsicherung. Wir sind das erste Versicherungsmaklerunternehmen in Deutschland, das sich zu 100 Prozent auf die Kurzzeitvermietung spezialisiert hat. Wir machen wirklich nichts anderes – keine Lebensversicherungen, keine Krankenversicherungen. Wir haben eigene Produkte für die Kurzzeitvermietung entwickelt und können wie kein anderer in Deutschland über diese Thematik sprechen, einfach weil wir uns auf nichts anderes konzentrieren.

Entstanden ist das Ganze, weil ich selbst vor knapp vier Jahren als Kurzzeitvermieter eine passende Versicherung gesucht habe und einfach nichts Geeignetes gefunden habe. Ich habe dann irgendwelche Standardprodukte von der Stange genommen – aber als gelernter Versicherungskaufmann wusste ich, dass das eigentlich nicht passt. Ende 2023 habe ich dann entschieden, das Ganze selbst in die Hand zu nehmen und Vairsicherung gegründet. Seitdem wachsen wir stark und betreuen mittlerweile über 300 Kunden, weil das Thema in der Branche massiv unterschätzt wird.

Jacek: Du hast mit Vairsicherung eine sehr coole Brand ins Leben gerufen. Wie bist du auf den Namen gekommen? Was ist die Story dahinter?

Said: Die Story habe ich ja schon ein bisschen vorweggenommen. Im Kern ist es ganz einfach: Ich habe selbst keine passenden Versicherungen für die Kurzzeitvermietung gefunden und habe dann gesagt – wenn es keine Lösungen gibt, mache ich das selbst.

Ich habe meine Anforderungen als Gastgeber in ein Dokument gepackt, bin damit zu fast allen großen Versicherern in Deutschland gegangen und habe mit denen gemeinsam eigene Konzepte entwickelt. Sei es in der Betriebshaftpflicht, der Inhaltsversicherung, dem Ertragsausfall, dem Immobilienrechtsschutz oder der Kautionsversicherung für Eigentümer.

Der Name „Vairsicherung” ist dabei bewusst gewählt. Wir sind eine sehr faire Marke – das spüren unsere Kunden auch, wenn sie unsere Bewertungen lesen. Wir bieten Versicherungen an, aber auf eine andere Art als man es vielleicht gewohnt ist. Und natürlich ist da auch ein Wortspiel drin – für die, die es herauslesen wollen.

AirCover ist ein Marketing-Instrument, kein echter Versicherungsschutz. Wer ausschließlich darauf setzt, schützt sich nicht dort, wo es wirklich teuer werden kann.

Said Shurafa
Vaisicherung.com

Existenzrisiko Ferienwohnung? Die größten Haftungsfallen für Gastgeber mit 1–25 Einheiten

Jacek: Welche Haftungsrisiken werden von Gastgebern in der Kurzzeitvermietung am häufigsten unterschätzt?

Said: Es spielen mehrere Themen zusammen. In einer Ferienwohnung haben wir einen wechselnden Kreis an Gästen, die das Apartment nicht kennen, nicht wissen, wo was ist – und wir als Gastgeber sind für diese Gäste verantwortlich. Wenn sich ein Gast verletzt, können wir dafür haftbar gemacht werden.

Ich möchte das einmal ganz plastisch machen – auch wenn es fast zynisch klingt: In vielen Fällen kann es für einen Gastgeber finanziell tatsächlich günstiger sein, wenn ein Gast im schlimmsten Fall verstirbt, als wenn er sich schwer verletzt. Und das liegt daran, dass die Haftungsrisiken bei einer schweren Verletzung enorm sein können.

Stellen wir uns vor: Ein Gast stolpert über eine Teppichkante, fällt, wird notoperiert, liegt wochenlang im Koma, wacht auf – und ist querschnittsgelähmt. Er überlebt, ist aber dauerhaft erwerbsunfähig und braucht rund um die Uhr Pflege. 

Dann stehen folgende Positionen im Raum:

Kategorie Beispiel / Details Kostenrisiko
Schmerzensgeld Je nach Schwere der Verletzung bis zu 400.000 €
Verdienstausfall 30 Jahre Erwerbsleben (Ø 50.000 € Gehalt) ca. 1,5 Mio. €
Pflegekosten 24h-Pflegekraft & Hilfsmittel (jährlich) 150.000 € / Jahr
Umbaukosten Barrierefreie Wohnung, Spezialfahrzeug 50.000 – 100.000 €
Med. Versorgung OPs, Reha, lebenslange Therapie mehrere 100.000 €

In der Summe sprechen wir schnell von 5 bis 10 Millionen Euro an Schaden. Ich will damit keine Angst machen – solche Extremfälle sind die Ausnahme. Aber genau deswegen ist es so wichtig, für den Worst Case gewappnet zu sein. Eine Versicherung ist keine Durchschnittsrechnung – sie ist dafür da, dass ein Einzelfall einen nicht ruiniert.

Das zweite große Thema sind Sachschäden: zerkratzte Böden, verlorene Schlüssel zu Schließanlagen, beschädigte Einrichtung. Das ist zwar häufiger, aber in der Regel weniger existenzbedrohend.

Wann haftet ein Gastgeber persönlich bei Schäden in der Ferienwohnung und wann greift eine Versicherung?

Said: Als Versicherungsmakler darf ich keine Rechtsberatung leisten – aber ich kann einen Überblick aus der Versicherungsbrille geben. Grundsätzlich haftet zunächst das Unternehmen, das die Ferienwohnung betreibt: die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Wer als Privatperson vermietet, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.

Die persönliche Haftung entsteht vor allem dann, wenn man die Verkehrssicherungspflicht verletzt – also zum Beispiel einen bekannten Mangel nicht behebt, die Instandhaltung vernachlässigt oder schlicht Pech hat. Und ja, es reicht manchmal tatsächlich Pech. Es muss keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Es gibt unzählige Gerichtsurteile dazu: zerbrechende Duschkabinen, ungesicherte Treppenstufen, Kinder, die aus Hotelbetten fallen. Man haftet auch für seine Mitarbeiter – es gab sogar ein Urteil, in dem ein Gastgeber haftbar gemacht wurde, weil sein Mitarbeiter einen Gast mit einem Messer angegriffen hatte.

Das Gute: Eine Versicherung greift in beiden Fällen. Wenn man haftet, übernimmt sie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflege- und Umbaukosten, medizinische Versorgung. Wenn man nicht haftet, wird sie zur sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung: Sie stellt Anwaltskosten, Gutachterkosten, Sachverständigenkosten zur Verfügung und kämpft dafür, dass man von der Haftung befreit wird.

Typische Schadensfälle bei Kurzzeitvermietung, Booking.com und AirCover

Welche typischen Schadensfälle führen in der Praxis zu echten Haftungsproblemen für Vermieter?

Said: Glücklicherweise sind ernste Personenschäden in der Praxis selten. Der Großteil der Schäden, den wir bei unseren Kunden sehen, sind sogenannte Frequenz- und Sachschäden. Der häufigste Fall im Arbitrage-Modell: Schlüsselverluste zu einer Schließanlage – dann muss die gesamte Anlage ausgetauscht werden.

Dann gibt es sogenannte Mietsachschäden: Der Boden wird zerkratzt, die Küche über das normale Maß hinaus abgenutzt, Fliesen gehen kaputt. Bei Auszug fordert der Eigentümer Ersatz – und der Gastgeber muss dafür aufkommen.

Was wir auch schon erlebt haben: Wasserschäden mit Drittbeteiligung. Wir hatten tatsächlich den Fall, dass bei einem unserer versicherten Gastgeber ein Schlauchanschluss der Waschmaschine gerissen ist. Das Wasser floss nach unten – in die Wohnung eines anderen versicherten Gastgebers bei uns. Der Schaden des unteren Betreibers wurde dann über die Versicherung des oberen reguliert.

Das Entscheidende bei allen Haftungsfällen: Der Gast ist längst abgereist. Der Gastgeber ist greifbar. Und er haftet.

Wer ohne Betriebshaftpflicht Ferienwohnungen betreibt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Said Shurafa
Vaisicherung.com

Jacek: Welche Rolle spielen Hausregeln, Dokumentation und Gästekommunikation bei der Haftungsvermeidung?

Said: Auch hier empfehle ich, im Zweifelsfall einen Anwalt hinzuzuziehen – ich gebe gerne den Überblick aus Versicherungsperspektive.

Hausregeln sind kein Nice-to-have. Sie schaffen den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen man die eigene Haftung unter Umständen reduzieren kann. Wer zum Beispiel ein klares Grillverbot auf dem Balkon kommuniziert und ein Gast verstößt dagegen – und es entsteht ein Schaden – kann sich darauf berufen, dass er auf das Risiko hingewiesen hat. Gleiches gilt für Partys: Wenn die Hausregeln Partys explizit verbieten, ein Gast trotzdem eine feiert und sich jemand dabei verletzt, liegt die Verantwortung viel stärker beim Gast als beim Gastgeber.

Bei der Dokumentation geht es um zwei Richtungen: meine Haftung gegenüber Gästen – und die Haftung der Gäste mir gegenüber. Wer Schäden durch Gäste geltend machen möchte, braucht deren Kontaktdaten. Das geht nur über ein Check-in-Formular oder eine Ausweisverifizierung – datenschutzkonform, es gibt viele Anbieter dafür. Wer die Daten nicht hat, kann Ansprüche nicht durchsetzen.

Schriftliche Kommunikation sollte immer gewahrt werden. Wenn sich ein Gast verletzt oder etwas beschädigt wird: sofort schriftlich dokumentieren. Was passiert ist, aus eigener Sicht. Fotos, Videos, Zeitstempel.

Kurz zusammengefasst: Wer dokumentiert, schützt sich. Wer es nicht tut, trägt das volle Risiko – sowohl gegenüber Gästen als auch wenn man selbst Ansprüche durchsetzen möchte.

Jacek: Gibt es Unterschiede bei der Haftung zwischen Airbnb, Booking.com und Direktbuchungen?

Grundsätzlich gilt: Die Haftung des Gastgebers bleibt immer gleich – unabhängig davon, über welchen Kanal gebucht wurde. Das BGB macht keinen Unterschied zwischen einer Airbnb-Buchung und einer Direktbuchung. Die Haftungsregeln sind allgemeingültig.

Trotzdem haben viele Gastgeber das Gefühl, über Airbnb besser geschützt zu sein. Das ist aber trügerisch. Auch bei Booking.com gibt es keine Garantie, und bei Direktbuchungen sind die meisten Gastgeber ohnehin nicht ausreichend abgesichert – obwohl sie das oft am ehesten wissen.

Jacek: Welche Versicherung deckt Mieterschäden bei Kurzzeitvermietung am besten?

Said: Es gibt keine einzelne Versicherung, die alles abdeckt – es ist immer ein Zusammenspiel mehrerer Produkte:

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist das Herzstück. Sie deckt Personenschäden ab – also wenn Gäste, Nachbarn oder Dritte zu Schaden kommen. Die einzelnen Einheiten werden dort aufgeführt und sind damit versichert.

Die Inhaltsversicherung deckt Sachschäden durch mutwillige Beschädigung ab – also wenn ein Gast vorsätzlich etwas zerstört. Normale Gebrauchsschäden sind darüber allerdings nicht gedeckt.

Dafür haben wir eine eigene Gastschadenversicherung entwickelt, die voraussichtlich ab März oder April verfügbar sein wird. Sie greift auch bei einfachen Gästeschäden – ohne dass Mutwilligkeit nachgewiesen werden muss. Sie übernimmt den Inventarersatz, den Ertragsausfall während des Schließungszeitraums und zusätzliche Kosten wie Entsorgung, Sonderreinigung oder Geruchsbeseitigung.

Die Ertragsausfallversicherung sichert den entgangenen Umsatz ab, wenn die Wohnung nach einem Schaden nicht vermietet werden kann.

Jacek: Wann greift die Vermieterhaftpflicht statt der Plattformgarantie?

Said: Ganz einfach: Die Vermieterhaftpflicht greift immer dann, wenn die Plattformgarantie aufhört oder versagt – und das passiert häufiger als man denkt.

Die Plattformgarantien von Airbnb und Booking.com haben zwei entscheidende Schwächen: erstens relativ geringe Deckungssummen – oft nur bis 500.000 oder 1 Million Euro statt der nötigen 5 bis 10 Millionen. Zweitens eine undurchsichtige Regulierungspraxis. Wir haben selbst erlebt, dass Plattformversicherungen Schadensfälle abgelehnt haben – und man hat kaum Handhabe dagegen.

Unsere Empfehlung: Zuerst die plattformeigene Versicherung in Anspruch nehmen, und wenn diese ablehnt, auf die eigene Versicherung zurückgreifen. Die eigene Absicherung sollte immer das Fundament sein.

Ein wichtiger Hinweis noch: Bei Direktbuchungen gibt es überhaupt keine Plattformgarantie. Und selbst bei Airbnb-Buchungen kann es passieren, dass ein Gast nach dem Aufenthalt noch eine Nacht verlängert – diese Verlängerungsnacht läuft dann als Direktbuchung und ist nicht mehr über Airbnb abgesichert.

Jacek: Welche Schadensfälle schließt AirCover aus?

Zunächst zur Klarstellung: AirCover ist kein Versicherungsvertrag – das schreibt Airbnb in seinen eigenen Bedingungen. Airbnb ist kein lizenzierter Versicherer und unterliegt nicht der BaFin-Aufsicht. Man ist damit auf den guten Willen von Airbnb angewiesen.

Die wichtigsten Ausschlüsse im Überblick:

Ausschluss / Risiko Die bittere Realität (AirCover)
Ertragsausfall Nur für Anschlussbuchungen via Airbnb. Direktbuchungen oder Booking.com zählen nicht. Keine Erstattung von Lücken, Zinsen oder Grundsteuern. Airbnb bestimmt eigenmächtig das Ende der Bewohnbarkeit.
Kein Rechtsanspruch Ablehnung ohne Begründung jederzeit möglich. AirCover ist kein Versicherungsvertrag – eine Klage auf Auszahlung ist nahezu aussichtslos.
Strenge Fristen Gast-Kontakt innerhalb von 14 Tagen, Antragstellung innerhalb von 30 Tagen nach Check-out. Ein Tag Verspätung bedeutet Totalverlust des Anspruchs.
Personenschäden Komplett ausgeschlossen. Verletzt sich ein Gast in Ihrer Wohnung, greift AirCover nicht – das existenzbedrohendste Risiko überhaupt.
Drittschäden Schäden am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage) oder an Nachbarwohnungen sind nicht gedeckt.
Höhere Gewalt Kein Schutz bei Sturm, Überschwemmung, Erdbeben oder extern bedingtem Ausfall von Strom, Wasser und Internet.
Schimmel & Pilze Generell ausgeschlossen, selbst wenn das Verhalten der Gäste nachweislich die Ursache war.
Verschleiß Normale Abnutzung, Materialfehler und natürliche Alterung sind nicht abgedeckt.
Kündbarkeit Airbnb kann das Programm jederzeit mit nur 30 Tagen Vorlauf ändern oder einstellen. Es gibt keine langfristige Sicherheit.

Das Fazit: AirCover ist ein Marketing-Instrument, kein echter Versicherungsschutz. Wer ausschließlich darauf setzt, schützt sich nicht dort, wo es wirklich teuer werden kann.

Ab wann wird Haftung für Gastgeber existenzbedrohend und wie kann man sich realistisch davor schützen?

Said: Ganz einfach gesagt: Jedes Haftungsszenario kann existenzbedrohend werden – weil die Haftung nach oben hin ungedeckelt ist. Der Gesetzgeber sieht in § 823 BGB vor, dass man dafür verantwortlich ist, den Zustand wiederherzustellen, als wäre der Schaden nie passiert – egal, wie teuer das wird.

Besonders existenzbedrohend wird es bei Personenschäden, wie ich eingangs beschrieben habe. Wenn Menschen zu Schaden kommen – vielleicht sogar Kinder – können Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Pflegekosten schnell in den sieben- oder sogar achtstelligen Bereich gehen. Aber auch bei reinen Sachschäden kann es existenzbedrohend werden, sobald das Ganze vor Gericht geht.

Der Schutz ist zum Glück sehr einfach: eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie trägt die Kosten der Haftung und – wenn man nicht haftet – die Kosten der Abwehr. Sie ist einer der wenigen No-Brainer in der Versicherungswelt.

Wer ohne Betriebshaftpflicht Ferienwohnungen betreibt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Zu den Fuckup-Stories: Die gute Nachricht ist, dass solche gravierenden Haftungsfälle in der Praxis selten sind – auch bei uns, obwohl wir mittlerweile fast 3.000 Einheiten versichern. Die meisten Schäden, die wir sehen, sind Frequenzschäden im Bereich von 3.000 bis 5.000 Euro – ärgerlich, aber nicht existenzbedrohend. Gerade deswegen geht es bei einer Betriebshaftpflicht nicht um die häufigen kleinen Fälle, sondern um die seltenen großen. Und dafür sollte man vorbereitet sein.

4 kritische Haftungsfehler: Das Risiko-Management für Gastgeber

Jacek: Welche Haftungsfehler siehst du immer wieder bei Vermietern mit 5 bis 25 Einheiten?

Said: In meiner täglichen Praxis mit deutschen Gastgebern begegnen mir diese vier Haftungsszenarien immer wieder – sie sind fast schon symptomatisch für die Branche.

1

Überhaupt keine Versicherung

Der gravierendste Fehler. Wer ohne Schutz vermietet, riskiert im Schadensfall den Totalverlust. Ohne Abschluss gibt es keine Erstattung und keine Deckung – ein Risiko, das keine Seltenheit ist.

2

Falsche Annahme: Private Haftpflicht

Fast immer ein Irrtum. Private Tarife decken Vermietung oft nur stark eingeschränkt (Umsatzgrenzen, Personenzahl). Ab der zweiten Einheit oder bei Arbitrage/GmbH-Modellen ist eine Betriebshaftpflicht zwingend erforderlich.

3

Keine Anpassung beim Wachstum

Wer von 2 auf 15 Wohnungen wächst, aber den Schutz nicht meldet, riskiert die Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn Einheiten und Mitarbeiter nicht aktuell hinterlegt sind, wächst nur das Risiko, nicht der Schutz.

4

Unpassende Standardprodukte

Tarife für Friseure oder Restaurants passen nicht für Fewos. Es fehlen Sonderdeckungskonzepte. Bei Fewolino berechnen wir nach Einheiten – neue Objekte müssen erst zur nächsten Hauptfälligkeit gemeldet werden.

Kontakt & Zusammenarbeit mit Vairsicherung.com

Jacek: Falls einer unserer Leser eine Versicherung für sein Kurzzeitvermietungs-Portfolio benötigt – wie kann er dich am besten erreichen?

Said: Der einfachste Weg ist unsere Website: vairsicherung.com. Dort kann man direkt ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch buchen. Wir schauen uns gemeinsam die aktuelle Situation an, zeigen Deckungslücken auf, prüfen bereits bestehende Versicherungen und erstellen bei Bedarf ein Angebot.

Ich mache das sehr gerne – einfach weil ich selbst in dieser Situation war und weiß, wie viele Gastgeber hier ein echtes Problem haben, ohne es zu wissen. Wir begleiten Kurzzeitvermieter von der ersten Einheit bis hin zu 150 Einheiten und darüber hinaus – durch jeden Wachstumsschritt, jede Umstrukturierung und jeden Schaden.

Vielen Dank für das Gespräch, Jacek!

Jacek: Sehr gerne, Said. Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, dein wertvolles Wissen und deine Erfahrung mit uns und unseren Lesern zu teilen. 🤝

Kontakt zu Said Shurafa und Vairsicherung.com

Interview geführt von: Jacek Poplawski, MSc.

Jacek Poplawski, M.Sc.

Jacek ist ein ehemaliger Booking.com-Mitarbeiter und Gründer von Fewolino. Er ist auf Online-Marketing im Kontext der Kurzzeitvermietung, Business Development und SEO spezialisiert.

Seit 2019 helfen Agnes & Jacek FEWO-Vermietern, online mehr Sichtbarkeit zu erzielen, eine starke Marke aufzubauen und sich unabhängiger von großen Buchungsportalen zu positionieren.

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Jacek (exBooking.com) und Agnes (exZalando) von Fewolino – Experten für Ferienwohnung Webdesign und Vermietung

FAQ zum Thema "Versicherungen für Vermieter auf Booking.com und Airbnb

Wer ist Said Shurafa und was macht Vairsicherung.com?

Said Shurafa ist gelernter Versicherungskaufmann, Gastgeber und Gründer von Vairsicherung. Als erster Spezialmakler Deutschlands konzentriert er sich zu 100 % auf die Kurzzeitvermietung. Er entwickelt eigene Versicherungskonzepte, da Standardprodukte für Ferienwohnungen oft nicht ausreichen und existenzielle Deckungslücken lassen.

Warum reicht eine private Haftpflichtversicherung bei Kurzzeitvermietern meistens nicht aus?

Ganz einfach: Private Tarife decken oft nur eine Einheit unter strengen Auflagen ab. Sobald du Gastgeber gewerblich vermietest, mehrere Wohnungen betreibst oder eine GmbH nutzt, bist du fast immer raus. Du brauchst zwingend eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Gastgeber.

Was sind die gefährlichsten Haftungsrisiken für Gastgeber auf Booking.com und Airbnb?

Unterschätzt werden vor allem schwere Personenschäden. Wenn ein Gast stürzt und querschnittsgelähmt bleibt, drohen Millionenbeträge für Pflege, Verdienstausfall und medizinische Versorgung. Während Sachschäden meist nur ärgerlich sind, können Personenschäden ohne die richtige Versicherung deine gesamte Existenz ruinieren.

Bietet AirCover von Airbnb einen vollwertigen Versicherungsschutz für Gastgeber?

Nein. AirCover ist laut Airbnb kein Versicherungsvertrag, sondern ein Marketing-Instrument ohne Rechtsanspruch. Es schließt Personenschäden, Drittschäden am Gebäude und höhere Gewalt komplett aus. Zudem gelten extrem strenge Fristen. Wer sich allein auf AirCover verlässt, trägt im Ernstfall das volle Risiko.

Wann hafte ich als Vermieter persönlich für Schäden?

Du haftest immer dann, wenn du deine Verkehrssicherungspflicht verletzt – etwa durch mangelnde Instandhaltung. Ohne GmbH haftest du sogar mit deinem gesamten Privatvermögen. Eine gute Betriebshaftpflicht übernimmt hier entweder die Kosten oder wehrt unberechtigte Ansprüche als „passiver Rechtsschutz“ für dich ab.

Wie wichtig sind Hausregeln und Dokumentation für die Haftung (für Gastgeber)?

Enorm wichtig! Klare Hausregeln (z. B. Grillverbote) können deine Haftung im Schadensfall reduzieren. Eine saubere Dokumentation mit Fotos und Ausweisverifizierung beim Check-in ist zudem die einzige Basis, um eigene Ansprüche gegenüber Gästen rechtssicher durchsetzen zu können.

Welchen Fehler machen Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern oft beim Versicherungsschutz?

Viele vergessen, ihren Schutz beim Skalieren anzupassen. Wer mit zwei Wohnungen startet und auf fünfzehn wächst, ohne die neuen Einheiten und Mitarbeiter zu melden, riskiert den Versicherungsschutz. Vairsicherung bietet hierfür flexible Modelle an, bei denen Einheiten unkompliziert nachgemeldet werden können.

Was ist der erste Schritt zu einer sicheren Vermietung (für Gastgeber)?

Prüfe deine aktuellen Policen auf Deckungslücken für die Kurzzeitvermietung. Said bietet über vairsicherung.com eine kostenlose Erstberatung an. Dort werden bestehende Versicherungen gecheckt und individuelle Konzepte erstellt, damit dein Business auch im Worst Case auf einem soliden Fundament steht.

Wer ist Jacek Poplawski?

Jacek Poplawski ist Mitgründer von Fewolino und anerkannter Experte für Ferienwohnungs-Marketing. Der Master of Science (TU Danzig) und Bachelor-Absolvent (Hochschule Stralsund) war zuvor als Account Manager bei Booking.com tätig. Heute teilt er sein Fachwissen über Strategien zur Buchungsoptimierung auf seinem YouTube-Kanal sowie in einem der führenden deutschsprachigen Fachblogs für Gastgeber und Vermieter von Ferienimmobilien.

Wer ist Agnes Zapala?

Agnes Zapala ist die Gründerin von Fewolino und Expertin für Ferienwohnungs-Marketing. Nach Stationen bei Technologieführern wie Intel und Zalando gründete sie 2019 die Plattform Fewolino. Gemeinsam mit Jacek Poplawski entwickelte sie eine der führenden deutschsprachigen Ressourcen für Gastgeber, die heute einen reichweitenstarken YouTube-Kanal, einen Fachblog sowie eine Akademie zur Buchungsoptimierung von Ferienunterkünften umfasst.